Garantiebestimmungen bei Brüchen von Unihockeystöcken

Garantieabestimmungen bei Brüchen von Unihockeystöcken

Keine generelle Bruchgarantie

Die Unihockey Stöcke müssen reglementarisch bedingt aus Sicherheitsgründen ab einer bestimmten Krafteinwirkung brechen. Grundsätzlich gibt es daher keine generelle Bruchgarantie bei Unihockey Schlägern. Wenn ein Produkt mangelhaft ist, bricht eine grosse Anzahl Stöcke eines Modelles in den ersten Wochen. Wir erhalten in solchen Fällen gehäufte Rückmeldungen und prüfen gerne, ob ein Herstellungsfehler dieses Produktes vorliegt oder nicht.

Ort des Bruches spielt eine Rolle

Erfahrungsgemäss brechen die Unihockeystöcke in der Regel im untersten Drittel, also in der Nähe der Schaufel. An dieser Stelle sind die Stöcke im Spielbetrieb Schlägen und Spannungen ausgesetzt, die einen Einfluss auf die Lebensdauer des Stockes haben können. Ein länger zurück liegender Stockschlag kann die Ursache für einen späteren Stockbruch beim Schiessen sein, ohne dass dabei die Einwirkung eines Gegners vorliegt. Brüche zwischen Griffband und Schaufel sind daher meist keine Herstellungsfehler. Bricht ein Stock innert kurzer Zeit im obersten Drittel, dann schauen wir dies gerne genauer an. Das Ausmessen der Karbon-Wanddicken hilft dabei für eine sachkundige Beurteilung der Situation.

Abklärungen nur innerhalb der ersten 3 Monate

Abklärungen von allfälligen Garantieleistungen bei Stockbrüchen sind nur bis maximal 3 Monate ab Verkaufsdatum möglich. Wenn das Verkaufsdatum mehr als 3 Monate zurück liegt, kann man davon ausgehen, dass der Stock im Rahmen des üblichen Spielbetriebes hält und kein Fehler in der Produktion vorliegt.

So prüfen wir den Einzelfall auf Herstellungsfehler

Im Fall eines Garantie-Ersatzes ist der komplette Stock vorzuzeigen (beide gebrochenen Teile). Alle drei folgenden Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Garantiefall vorliegt und ein Stock ersetzt werden kann:

  • - Datum des Kaufs: weniger als 3 Monate
  • - Schaftwanddicke: unter 1mm an der Bruchstelle
  • - Bruchstelle: es liegen weiche Flächen an der Bruchstelle vor

Sind nur zwei oder weniger Kriterien erfüllt, liegt kein Herstellungsfehler vor und der Stock kann darum nicht ersetzt werden.